Wir freuen uns Sie in unserer Ferienwohnung begrüßen zu dürfen.
Anbei
befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen
Schutze
dienen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen
werden.
1. Vertragsabschluss Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu
Stande,
indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E-
Mail)
annehmen und Sie hierüber durch Überweisung einer
Buchungsbestätigung
informieren.
2. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter Der Mieter kann
jederzeit
vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter
stellen.
Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage
an
wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail )
eingeht.
Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale verrechnet, die
(
soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) in Prozent wie
folgt
berechnet wird:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des
Mietpreises
44 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 40% des
Mietpreises
30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 60% des
Mietpreises
14Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70% des
Mietpreises
6 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des
Mietpreises
2 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des
Mietpreises
bei Nichtantritt - 100% des Mietpreises
Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der
Restbetrag
erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige
Benachrichtigung
behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin),
das
Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des
Objektes
besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die
geleistete
Zahlung für die gebuchte Zeit.
Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung, Ausnahme nach
Vereinbarung
möglich
Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den
Anreisetermin
(Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen
anderen Mieter ersetzen, werden für effektive Kosten
(Arbeitsaufwand,
Telefon...) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro
Auftrag
in Rechnung gestellt.
Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der
Rechtssicherheit
schriftlich bestätigt.
3. Nichtbereitstellung Der Vermieter ist verpflichtet,
bei
Nichtbereitstellung der Ferienwohnung infolge höherer Gewalt oder
aus
Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat dem Gast eine schon
gezahlte
Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den
Gast
zusätzlich folgenden Schadenersatz zu
leisten:
- bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00
Euro
- bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter
Nacht,
maximal 150 Euro
- bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal
200,00
Euro
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus
dem
Mietvertrag.
4. Schadenmeldung / Haftungsregelungen Der Mieter ist
verpflichtet,
jegliche Schäden ( z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes ect.),
die
während der Mietzeit entstanden sind bei Rückgabe der
Ferienwohnung
anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden in/an der
Ferienwohnung
während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln
werden
die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter
hat
für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Der Vermieter
haftet
nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von
persönlichen
Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von
öffentlicher
Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht
haftbar
gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche
gilt
für höhere Gewalt.
5. Reklamationen Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienwohnung
fest,
dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel
fest,
so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach
3
Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus
entstehende
Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden.
Mängel
werden in der Regel sofort beseitigt.