Rechtliches

Wir freuen uns Sie in unserer Ferienwohnung begrüßen zu dürfen. Anbei
befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen Schutze
dienen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen werden.

1. Vertragsabschluss Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande,
indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail)
annehmen und Sie hierüber durch Überweisung einer Buchungsbestätigung
informieren.

 

2. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter Der Mieter kann jederzeit
vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen.
Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an
wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht.
Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale verrechnet, die (
soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) in Prozent wie folgt
berechnet wird:

bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
44 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
14Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
6 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
2 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
bei Nichtantritt - 100% des Mietpreises

Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der Restbetrag
erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung
behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das
Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes
besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete
Zahlung für die gebuchte Zeit.

Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung, Ausnahme nach Vereinbarung
möglich

Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin
(Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, werden für effektive Kosten (Arbeitsaufwand,
Telefon...) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Auftrag
in Rechnung gestellt.

Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der Rechtssicherheit
schriftlich bestätigt.

3. Nichtbereitstellung Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Ferienwohnung infolge höherer Gewalt oder aus
Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat dem Gast eine schon gezahlte
Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast
zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

- bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro

- bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht,
maximal 150 Euro

- bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00

Euro

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem
Mietvertrag.

4. Schadenmeldung / Haftungsregelungen Der Mieter ist verpflichtet,
jegliche Schäden ( z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes ect.), die
während der Mietzeit entstanden sind bei Rückgabe der Ferienwohnung
anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden in/an der Ferienwohnung
während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden
die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat
für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet
nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen
Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher
Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar
gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt
für höhere Gewalt.

5. Reklamationen Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienwohnung fest,
dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest,
so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3
Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende
Ansprüche an den Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel
werden in der Regel sofort beseitigt.


 

 

 

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